.webp)
Fahrten geschickt abrechnen: Betrieb, Einsatzorte und alles dazwischen
Sobald du regelmäßig zu einem festen Ort fährst, zum Beispiel in die Werkstatt oder ins Lager, gilt dort meistens deine erste Tätigkeitsstätte. Für diesen Weg setzt du die Entfernungspauschale an. Maßgeblich ist die einfache Strecke: Du rechnest also nur Hin- oder Rückweg, nicht beides. Pro Kilometer zählen 30 Cent, ab dem 21. Kilometer erhöht sich der Satz auf 38 Cent. Wie du zum Betrieb kommst, spielt keine Rolle. Ob Auto, Bahn, Fahrrad oder zu Fuß, die Pauschale greift unabhängig vom Verkehrsmittel.
Viele Handwerker starten jedoch nicht jeden Tag im Betrieb, sondern fahren direkt zum Kunden, zur Baustelle oder zur Montage. Das sind berufliche Auswärtstätigkeiten. Für diese Fahrten nutzt du die Kilometerpauschale. Hier zählen alle tatsächlich gefahrenen Kilometer, also Hin- und Rückweg zusammen. Der Unterschied zur Entfernungspauschale ist entscheidend, denn bei häufig wechselnden Einsatzorten summiert sich die Kilometerpauschale schnell zu spürbaren Werbungskosten. Setzt dich dein Arbeitgeber in ein firmeneigenes Fahrzeug, fallen die Reisekosten für dich persönlich weg. Schließlich trägst du dann nicht die Kosten.
Vergiss bei längeren Einsätzen nicht die Verpflegungspauschalen. Sie gelten immer dann, wenn du auswärts arbeitest und eine bestimmte Abwesenheitsdauer erreichst. Inland aktuell: 14 € (bei Abwesenheit von mehr als 8 Stunden sowie an An- und Abreisetagen) bzw. 28 € (bei 24 Stunden). Leg dir am besten gleich eine einfache Notizroutine zu: Datum, Einsatzort, Uhrzeit der Abfahrt und Rückkehr. Dasselbe gilt für Fortbildungen. Auch hier zählen Fahrtkosten, gegebenenfalls Übernachtungen und Verpflegungspauschalen. Je sauberer du dokumentierst, desto leichter fällt dir die Erklärung.
Der Wert von Wissen: Seminare, Kurse und Fachmedien
Dein Können ist dein Kapital. Alles, was es erhält, erweitert oder absichert, gehört in die Steuer. Gebühren für Lehrgänge, Spezialschulungen auf Maschinen, Pflichtunterweisungen, Meistervorbereitung, aber auch die Anreise und Übernachtungskosten: All das sind Werbungskosten. Nach abgeschlossener Erstausbildung sind Fort- und Zweitausbildungskosten als Werbungskosten ohne allgemeine Obergrenze abziehbar. Befindest du dich in einer Erstausbildung/Erststudium (ohne vorherige Berufsausbildung), gilt ein Höchstbetrag von 6.000 € pro Jahr als Sonderausgaben. Das macht größere Investitionen in dein Wissen nach der Erstausbildung steuerlich besonders interessant.
Viele unterschätzen, wie viel Fachinformation ebenfalls abzugsfähig ist. Fachbücher, Loseblattwerke, Normensammlungen, digitale Regelwerke, Zeitschriftenabos oder Onlineportale mit Montageanleitungen spielen eine Rolle. Entscheidend ist der klare berufliche Bezug. Wenn du für ein Projekt eine neue Norm erwirbst oder ein digitales Abo für Berechnungen abschließt, schreibe dir kurz auf die Rechnung, wofür du es brauchst. Damit schlägst du zwei Fliegen mit einer Klappe: Du findest die Belege schneller wieder und erklärst den beruflichen Zusammenhang auf einen Blick.
Fortbildungen bringen oft Nebenkosten mit, die sich summieren. Parkgebühren am Schulungszentrum, ÖPNV-Tickets, Maut oder die Kilometerpauschale für die Anfahrt – trage alles zeitnah zusammen. Wer eine Woche auf Schulung ist, vergisst ohne Notizen schnell einzelne Belege.
Robust, sicher, anerkannt: Arbeitskleidung und deren Pflege
Nicht jede Jacke ist Arbeitskleidung. Damit du Kosten absetzen kannst, muss es sich um typische Berufskleidung handeln, die du privat nicht trägst. Dazu zählen Sicherheitsschuhe, Schutzhelm, Handschuhe, Zunftkleidung, aber auch Kleidung mit klar erkennbarem Firmenlogo. Stellst du die Ausstattung selbst, setzt du Anschaffung, Reparatur und Ersatz als Werbungskosten an. Wird dir alles vom Arbeitgeber gestellt, entfällt der Abzug. Sodann entstehen dir ja keine Kosten. Viele lassen das Geld beim Waschen liegen. Die Pflege deiner Arbeitskleidung ist nämlich ebenfalls abziehbar.
Auch wenn du deine Arbeitskleidung zu Hause selbst wäschst, trocknest und bügelst, kannst du die dabei entstehenden Kosten steuerlich geltend machen. Dafür haben die Verbraucherzentralen Pauschalwerte ermittelt, die von den Finanzämtern in der Regel akzeptiert werden. Beispiel: In einem Zweipersonenhaushalt von Handwerkern wird für 60-Grad-Buntwäsche ein Satz von 0,48 € pro Kilogramm angesetzt. Die Nutzung eines Kondenstrockners wird mit 0,34 € pro Kilogramm veranschlagt, das Bügeln mit 0,05 € pro Kilogramm.
Werkzeug, Technik und Software: Arbeitsmittel richtig behandeln
Ohne Werkzeug läuft im Handwerk nichts. Auch steuerlich lohnt es sich, hier sauber zu trennen. Kleinere Arbeitsmittel rechnest du sofort ab. Viele Finanzämter lassen einen bestimmten Betrag pro Jahr ohne Einzelnachweis durchgehen, sofern er plausibel ist. Das ist keine offizielle Pauschale, sondern ein Nichtbeanstandungsbetrag. Bewahre trotzdem Belege, soweit vorhanden, auf.
Teurere Anschaffungen qualifizieren sich als geringwertige Wirtschaftsgüter, wenn der Nettopreis unter 800 Euro liegt. Für Nicht-Vorsteuerabzugsberechtigte entspricht das 952 € brutto. Diese kannst du im Jahr der Anschaffung vollständig ansetzen. Liegt der Preis darüber, schreibst du über die Nutzungsdauer ab. IT-Hardware und -Software kannst du regelmäßig bereits im Anschaffungsjahr vollständig absetzen (einjährige Nutzungsdauer seit 2021). Somit auch dann, wenn der Preis über 800 € netto liegt.
Telefon und Internet bilden einen zusätzlichen Baustein. Wenn du Verträge beruflich und privat nutzt, setzt du anteilig an. Es gibt keine gesetzliche Pauschale; häufig werden ohne Einzelnachweis rund 20 % bis 20 € pro Monat (höchstens 240 € pro Jahr) anerkannt. Höhere Beträge sind mit kurzer Nutzungsaufstellung (repräsentativer Zeitraum) möglich.
Steuerbonus in den eigenen vier Wänden: Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienste
Auch Zuhause wartet ein handfester Vorteil. Beauftragst du eine Firma für Arbeiten in deinem Haushalt, kannst du einen Teil des Lohns direkt von deiner Steuerschuld abziehen. Wichtig ist die saubere Trennung in der Rechnung: Lohn auf der einen, Material auf der anderen Seite. Für Handwerkerleistungen im Haushalt sind 20 Prozent des Lohns begünstigt, gedeckelt auf einen festen Höchstbetrag von 1.200 € pro Jahr. Das betrifft beispielsweise Maler-, Sanitär-, Elektro- oder Heizungsarbeiten sowie Wartungen.
Haushaltsnahe Dienstleistungen gehen darüber hinaus. Darunter fallen Tätigkeiten wie Reinigung, Gartenpflege, Winterdienst oder Hausmeisterservice. Auch hier mindert ein prozentualer Anteil der Lohnkosten deine Steuer, mit einer höheren jährlichen Obergrenze als bei reinen Handwerkerleistungen. Wenn du zur Miete wohnst, stecken solche Posten oft in der Betriebskostenabrechnung. Es lohnt sich, die Abrechnung genau zu prüfen und die relevanten Positionen gesondert abzuheften, damit du sie bei der Steuererklärung griffbereit hast.
Eine formale Hürde ist essenziell: Die Zahlung muss unbar erfolgen. Überweisung oder Lastschrift sind vorgeschrieben, Barzahlungen erkennt das Finanzamt für diese Steuerermäßigung nicht an. Der Gesetzgeber will damit Schwarzarbeit zurückdrängen. Bewahre daher die Rechnung und den Kontoauszug gemeinsam auf. Eine Eigenleistung ist im Übrigen nicht begünstigt.
Vorsorge und Schutzschirm: Rente, Versicherungen und besondere Belastungen
Vorausschauendes Handeln zahlt sich aus – auch steuerlich. Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu einem berufsständischen Versorgungswerk oder zur Basisrente, der sogenannten Rürup-Rente, sind seit 2023 grundsätzlich vollständig abzugsfähig, natürlich im Rahmen der jeweils geltenden Höchstbeträge. Riester-Verträge lassen sich bis zu einem fest definierten Betrag im Jahr berücksichtigen, inklusive staatlicher Zulagen. Die betriebliche Altersvorsorge läuft üblicherweise bereits steuerbegünstigt über die Lohnabrechnung, sodass du in der Steuererklärung selbst nichts mehr eintragen musst.
Versicherungen mit beruflichem Bezug gehören ebenso auf deine Liste. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung schützt deine Arbeitskraft. Eine Berufshaftpflicht deckt Schadensfälle im Kundenauftrag ab. Eine Unfallversicherung mit beruflichem Anteil kann sinnvoll sein, wenn du häufig auf Leitern, Gerüsten oder in Werkhallen arbeitest. Prüfe bei Kombiprodukten, welcher Teil eindeutig beruflich veranlasst ist, und setze diesen an. Dokumentiere knapp, wofür du die Police brauchst, dann bleiben Rückfragen selten.
Manchmal trifft es einen trotz aller Vorsicht: Zahnersatz, langwierige Behandlungen, Medikamente oder eine notwendige Reha belasten das Budget. Solche zwangsläufigen, außergewöhnlichen Ausgaben erfasst das Steuerrecht als außergewöhnliche Belastungen. Sie wirken sich erst aus, wenn sie über deiner zumutbaren Eigenbelastung liegen. Deren Höhe richtet sich unter anderem nach Einkommen und Familienstand.
Hinweis: Die aufgeführten Informationen dienen als Orientierungshilfe. Sie ersetzen keine persönliche Beratung. Für deinen konkreten Fall wende dich am besten an einen Steuerberater.







